
Brandmeldeanlage Sonderkriterium
Einsatzbericht
Am 15. Dezember 2025 wurden die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kleinkirchheim um 22:34 Uhr gemeinsam mit den Freiwilligen Feuerwehren St. Peter ob Radenthein und Patergassen per Stichwort BMA 2 (Brandmeldeanlage – Sonderkriterium) zu einem Beherbergungsbetrieb im Ortsteil Bach alarmiert.
Grund für die Alarmierung war die Auslösung eines Druckknopfmelders innerhalb des Hotelbetriebs. Nach dem Eintreffen der Einsatzkräfte wurde umgehend eine Erkundung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass ein Hotelgast den Druckknopfmelder betätigt hatte, da er den Verdacht hegte, dass in einem anderen Zimmer der Unterkunft eine weibliche Person gegen ihren Willen festgehalten werde.
Die parallel durchgeführten Erhebungen durch die Polizeiinspektion Bad Kleinkirchheim konnten diese Befürchtungen jedoch nicht bestätigen. Eine mögliche Freiheitsentziehung konnte ausgeschlossen werden, zudem ergaben sich keinerlei Hinweise auf ein strafbares Verhalten oder eine Gefährdungslage. Die Beweggründe, weshalb der Brandmelder ausgelöst und nicht der Polizeinotruf gewählt wurde, konnten nicht geklärt werden.
Auch wenn Zivilcourage grundsätzlich wichtig und richtig ist, lag nach objektiver Beurteilung und Abschluss der polizeilichen Erhebungen kein Grund für die Auslösung eines Brandalarms vor.
Insgesamt standen drei Feuerwehren mit sechs Einsatzfahrzeugen und rund 45 Einsatzkräften im Einsatz. Nach Abschluss der Maßnahmen konnten alle Kräfte wieder in die Rüsthäuser einrücken.

